Das E-Rezept: Was sich für Sie ändert
von Administrator
Das E-Rezept: So funktioniert die Rezeptbestellung
Das E-Rezept ist seit 2024 Standard und ersetzt das bisherige rosafarbene Kassenrezept für verschreibungspflichtige Medikamente.
Für Sie als Patientin oder Patient bedeutet das: Sie erhalten in der Regel kein rosafarbenes Papierrezept mehr. Stattdessen wird das Rezept elektronisch ausgestellt und kann anschließend in Ihrer Wunschapotheke eingelöst werden.
Was benötigen wir für die Ausstellung?
Bevor wir ein E-Rezept ausstellen können, benötigen wir einmal pro Quartal Ihre Krankenversichertenkarte. Diese muss wie gewohnt in unserer Praxis eingelesen werden.
Erst danach können wir ein E-Rezept für Ihre benötigten Medikamente ausstellen.
Wie lösen Sie das E-Rezept ein?
Sie können Ihr E-Rezept in Ihrer Wunschapotheke einlösen:
- mit Ihrer Krankenversichertenkarte,
- über die E-Rezept-App beziehungsweise eine App Ihrer Krankenkasse,
- oder auf Wunsch mit einem Papierausdruck.
Weitere Rezepte im selben Quartal
Für weitere Rezepte im selben Quartal muss Ihre Krankenversichertenkarte nicht erneut eingelesen werden.
Sie können Ihr Rezept wie gewohnt bei uns bestellen und anschließend direkt in der Apotheke einlösen — ohne dass ein rosafarbenes Papierrezept ausgestellt wird.
Wann gibt es noch Papierrezepte?
Papierrezepte werden nur noch in Ausnahmefällen ausgestellt, zum Beispiel bei technischen Problemen, in Notfällen oder wenn das E-Rezept für bestimmte Verordnungen noch nicht vorgesehen ist.