ab dem 01.01.2024 wird das sogenannte e-Rezept bundesweit eingeführt.
Was bedeutet das für Sie als unser Patient?
Das rosafarbene Kassenrezept wird durch ein elektronisches Rezept ersetzt.
Das grüne Rezept für apothekenpflichtige, nicht erstattungsfähige Medikamente, das blaue Privatrezept sowie das gelbe Betäubungsmittelrezept werden zu einem späteren Zeitpunkt folgen.
In Zukunft können wir also keine Kassenrezepte mehr an die Apotheke zur Abholung oder zur Lieferung weiterleiten.
Achtung: Vorerst werden nur Medikamentenrezepte als E-Rezept ausgestellt.
Folgender Ablauf wird aus diesem Grund notwendig werden:
- Bevor wir ein Rezept ausstellen können, benötigen wir Ihre Krankenversichertenkarte, um sie wie gewohnt 1x pro Quartal einlesen zu können und ggf. den Arzt zu kontaktieren.
- Jetzt können wir ein e-Rezept mit den notwendigen Medikamenten für sie ausstellen
- Entweder mit Ihrer Krankenversichertenkarte oder mit einer App Ihrer Krankenkasse können Sie nun das Rezept in Ihrer Wunschapotheke einlösen
- Für jedes weitere Rezept in selbem Quartal müssen wir die Karte nicht mehr einlesen. Sie können dann wie gewohnt das Rezept bei uns bestellen und direkt in der Apotheke das Rezept (ohne Ausstellung eines rosafarbenes Papierrezepts) mit Ihrer Krankenversichertenkarte oder der App ihrer Krankenkasse einlösen
Lediglich in Notfällen oder bei technischen Schwierigkeiten werden noch Papierrezepte ausgestellt.